Hier bekommen Sie einen Überblick über Ihre Fahrtkosten
Alle Preise sind inklusive 7 % Mehrwertsteuer angegeben. Einführungsdatum 17. April 2023.
Die Grundgebühr für eine Taxifahrt beträgt 4,50 €.
Gültig von Montag bis Samstag 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Der Grundpreis beträgt immer 4,50 €. Die Beförderung erfolgt auf Tarifstufe 1.
- 1. bis 4. Kilometer 2,80 €/km
- 5. bis 10. Kilometer 2,50 €/km
- ab 11. Kilometer 2,00 €/km
Wartezeit:
- mehr als 1 min 36,00 €/Stunde
Gültig täglich von 20 bis 5 Uhr des Folgetages, sowie an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Der Grundpreis beträgt immer 4,50 €. Die Beförderung erfolgt auf Tarifstufe 2.
- 1. bis 4. Kilometer 2,90 €/km
- 5. bis 10. Kilometer 2,60 €/km
- ab 11. Kilometer 2,10 €/km
Wartezeit:
- mehr als 1 min 36,00 €/Stunde
Festpreis Flughafen Dresden – Hauptbahnhof Dresden 39,00 €
Festpreis Flughafen Dresden – Bahnhof Dresden-Neustadt 26,00 €
Festpreis Flughafen Dresden – Messe Dresden 37,00 €
Festpreis Hauptbahnhof Dresden – Messe Dresden 20,00 €
Festpreis Bahnhof Dresden-Neustadt – Messe 16,00 €
Zuschläge
Maximaler Zuschlagbetrag auf 12,00 Euro begrenzt. Anfahrtskilometer werden nicht berechnet. Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheiten von 0,10 Euro berechnet. Es darf pro Fahrt maximal ein Zuschlag berechnet werden!
Bestellung eines Fahrzeuges mit mehr als 6 Fahrgastsitzplätzen bzw. ab dem 5. belegten Fahrgastsitzplatz: 6,00 €.
Bestellung eines Fahrzeuges bei einer Abholfahrt außerhalb des Stadtgebietes und das Fahrtziel bleibt außerhalb des Stadtgebietes: 12,00 €. Dieser Zuschlag darf nicht erhoben werden, wenn bei kürzester Fahrtstrecke das Stadtgebiet Dresden durchfahren werden kann. Ein Tarifverstoß liegt vor, wenn das Stadtgebiet Dresden via Umweg umfahren wird.
Wartezeit
Erst wenn das Fahrzeug länger als 1 Minute steht, dies ist durch Ampelschaltungen und stockenden Verkehr aber kaum gegeben, wird der Zeittarif von 36,00 €/Std. zur Anrechnung gebracht. Diese Berechnung erfolgt ohne jedes Zutun des Taxifahrers.
Tarifstufen
Die Umschaltung von Tarifstufe 1 auf Tarifstufe 2 erfolgt automatisch und kann nicht vom Fahrer beeinflusst werden.
Pflichtfahrgebiet
Für Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus sind Beförderungsentgelte mit dem Fahrpersonal vor Fahrtbeginn zu vereinbaren. Das Pflichtfahrgebiet beinhaltet das Stadtgebiet und ca. 10km um die Stadtgrenze, so bezahlen sie zum Beispiel für eine Fahrt von Dresden nach Pirna den gleichen Tarif wie bei einer Fahrt innerhalb von Dresden, genaue Auskunft gibt Ihnen gerne jeder Taxifahrer oder die Taxizentrale. Die Ortschaften des Pflichtfahrgebietes können Sie auch gern der Taxitarifverordnung entnehmen.
Verordnung der Landeshauptstadt Dresden
Hier können Sie die Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifverordnung) herunterladen und alle Details sowie die Anlage zu Gemeindeteilen des Pflichtfahrgebietes nachlesen.