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Ihre Rechte als unser Fahrgast
- Am Taxihalteplatz haben Sie immer die freie Fahrzeugwahl.
- Sie können die Fahrstrecke festlegen.
Bei Bestellung eines Taxis haben Sie die Wahl:
- wollen Sie eine Limousine, Kombi, Großraumwagen für 5 bis 8 Personen oder einen Kombi mit Zusatzsitzen (für Kinder geeignet)
- ein Taxi mit Klimaanlage
- ein Taxi für eine Stadtrundfahrt
- einen Taxifahrer, der Ihren eigenen Pkw nach Hause fährt (Duo-Taxi)
Jedes Taxi muß Sie in den Stadtgebieten Dresden, Radebeul, Radeberg, Heidenau, Pirna und Freital nach Tarif befördern.
- In diesen Gebieten zahlen Sie den im Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis.
- Sie können jederzeit Einsicht in die Taxi- und Tarifordnung nehmen
- Geben Sie bitte bei Bestellungen das Alter und die Anzahl der mitzunehmenden Kinder an, um eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Sicherung zu gewährleisten.
- Generell gilt für alle Fahrgäste auf allen Plätzen im Taxi die Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen.
- Ein Blindenhund muss von jedem Taxi kostenlos mitbefördert werden.
- Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Stadtgebiet Dresden und 10 km Umland) darf der Fahrpreisanzeiger erst beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet werden.
- Bei zeitlichen Vorbestellungen darf der Fahrpreisanzeiger frühestens beim Erreichen der Vorbestellzeit eingestellt werden.
- Ohne Ihr Einverständnis darf keine dritte, Ihnen unbekannte Person mitbefördert werden.
- Wenn erforderlich, darf der Fahrer die Sitzplätze zuweisen.
- Da nicht alle Fahrer Tiere im Taxi mitnehmen, geben Sie diesen Transportwunsch bitte bei der Bestellungen mit an.
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Taxi Dresden
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